MAV-Schulungen

Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung! Das wusste schon John F. Kennedy.

Um verhandlungssicher im Dienstgebergespräch zu sein, aber auch um richtige MAV-Arbeit leisten zu können, muss man die rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen kennen.

Gemäß §16 MAVO hat jedes MAV-Mitglied einen Schulungsanspruch von insgesamt drei Wochen für die Amtszeit. Dieses sollte auch genutzt werden. In NRW sind alle Schulungen bei allen NRW-Bistümern anerkannt, so dass man auch dort MAV-Schulungen besuchen kann.

Um euch einen Überblick über die besuchten Schulungen zu erleichtern, gibt es von uns den Schulungskalender in zwei Ausführungen. Einmal für den verfasstkirchlichen Bereich - in der Regel KAVO-Anwender - und einmal für den AVR-Bereich. Wer einen möchte, einfach in der Geschäftsstelle melden!

Weiterführende Schulungsangebote

Weiterführende Schulungsangebote

In Kooperation mit der Katholischen Arbeitnehmerbewegung erarbeiten wir gerade ein erweitertes Schulungsprogramm für Euch. Dies brauch allerdings noch einige Zeit. Wenn Ihr aber Unterstützung bei einer Klausurtagung benötigt, könnt Ihr Euch bereits jetzt an die KAB Paderborn wenden.