Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung! Das wusste schon John F. Kennedy.
Um verhandlungssicher im Dienstgebergespräch zu sein, aber auch um richtige MAV-Arbeit leisten zu können, muss man die rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen kennen.
Gemäß §16 MAVO hat jedes MAV-Mitglied einen Schulungsanspruch von insgesamt drei Wochen für die Amtszeit. Dieses sollte auch genutzt werden. In NRW sind alle Schulungen bei allen NRW-Bistümern anerkannt, so dass man auch dort MAV-Schulungen besuchen kann.
Um euch einen Überblick über die besuchten Schulungen zu erleichtern, gibt es von uns den Schulungskalender in zwei Ausführungen. Einmal für den verfasstkirchlichen Bereich - in der Regel KAVO-Anwender - und einmal für den AVR-Bereich. Wer einen möchte, einfach in der Geschäftsstelle melden!