(c) Deutsche Bischofskonferenz Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes (GrO) ist eine Besonderheit und Bestandteil der Arbeitsverhältnisse im kirchlichen Dienst.
Am 22.11.2022 wurde auf der Deutschen Bischofskonferenz die neue Grudordnung beschlossen. Mit der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt 165, Stück 13 vom 23.12.2022 ist diese bei uns vorläufig, bis zur endgültigen Entscheidung des künftigen Erzbischof, in Kraft gesetzt worden.
Aus der Grundordnung ergeben unter anderem besondere Rechte und Pflichten für Dienstgeber, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. So ist z.B. die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen in der Grundordnung festgeschrieben, genauso wie das Mitarbeitervertretungsrecht als kirchliche Betriebsverfassung.
Achtung: In der Sammlung Leitlinien und Regelungen (11) mit Stand vom März 2022 befindet sich die alte GrO.
Die neue Grundordnung könnt ihr euch auf der Homepade der Deutschen Bischofskonferenz herunterladen oder als Druckversion kostenpflichtig bestellen.