Am 22.11.2022 wurde von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz die neue Grundordnung des kirchlichen Diensten beschlossen.
Diese ist bei uns im Erzbistum aufgund der Vakanz des Erzbischofs mit dem Kirchlichen Amtsblatt 165, Stück 13 vom 23.12.2022 vorläufig in Kraft gesetzt worden.
Die neue Grundordnung und die bischöflichen Erläuterungen hierzu findet ihr auf der Homepage der DBK.