Verhandlung des KAG Paderborn vom 08.12.2022

Eingruppierung einer Sozialarbeiterin in der Jugendhilfe
 

Am Donnerstag, den 8. Dezember tagte das Kirchliche Arbeitsgericht in Paderborn und entschied über die Zustimmungsersetzung bei einer Eingrupperung einer Sozialarbeiterin in der Jugendhilfe. Konkret ging es darum, ob die Tätigkeit als schwierig eingestuft werden konnte.

Das Gericht wies die Klage des Dienstgebers ab und bejahte damit das Vorliegen einer schwierigen Tätigkeit. Die Urteilebegründung liegt uns noch nicht vor. Sobald wir sie haben, werden wir sie hier veröffentlichen.

Erfreulich zu sehen war in diesem Verfahren, dass MAV und Dienstgeber sozusagen einvernehmlich vor das KAG gegangen sind um eben ihren Meinungsstreit klären zu lassen. Frei nach dem Motto: Wenn zwei sich streiten, dann fragt man den unabhängigen Dritten.

So konnte dieser Punkt nun geklärt werden und ist damit auch für andere vergleichbare Fälle entschieden.

Die Urteilsbegründung liegt uns noch nicht vor.