Auch wir hatten auf die Entscheidung des EuGH in dieser Sache gespannt gewartet. Nun darf die Hebamme trotz Kirchenaustritts vor der Einstellung weiter in dem Krankenhaus arbeiten. Das BAG hat ein Anerkenntnis Urteil BAG (Urteil vom 14.12.2023 - 2 AZR 130/21) gefällt nachdem das Krankenhaus die Kündigung zurückgenommen hat. Der EuGH hat daher den angesetzten Termin für Janunar aufgehoben.
Die Frage, ob das katholische Krankenhaus die Hebamme wegen des Kirchenaustritts kündigen dürfte, wurde somit nicht höchstrichterlich entschieden.
Hier geht's zur Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichtes.