Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 07.02.2024 (Az. 7 ABR 8/23) festgestellt, dass Personalräte aus NRW für eine Schulug zum Betriebsverfassungsrecht auf Kosten der Arbeitgeberin bis nach Potsdam reisen dürfen. Ein günstigeres Webinar müsse nicht um Kosten zu sparen vorgezogen werden. Es gibt einen Spielraum bei der Wahl des Schulungsangebotes für das Gremium.
Hier ein Artikel zum Beschluss auf lto.de.
Hier geht's zur Pressemittleiung des BAG.
Bei MAV-Schulungen gilt es jedoch zu beachten, dass Schulungen von der Diözese oder dem Diözesan-Caritasverband als geeignet anerkannt sein müssen (vgl. §16 Abs.1 S.1 MAVO).
In NRW gilt die Besonderheit, dass die Schulungen der NRW-Bistümer gegenseitig als anerkannt gelten. Für Schulungen in andere Bistümer gilt das nicht. Im Zweifel sollte man bei dem Schulungsanbieter nachfragen.