63 Delegierte können von den Mitarbeitervertretungen im Erzbistum Paderborn gewählt werden. Diese bilden die Vollversammlung, welche mindestens einmal im Jahr zusammentritt.
Die Vollversammlung hat gemäß § 7 Abs. 3 unseres Statuts unter anderem die Aufgabe
- der gegenseitigen Information und des Erfahrungsaustausches,
- der Einsetzung von bis zu fünf fachspezifischen Ausschüssen,
- der Wahl des Vorstandes,
- der Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes
- der Wahl der Beisitzer zur Schlichtungsstelle bei dem Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V.
Bei der Wahl der Delegierten wird zwischen Einrichtungen aus dem verfasstkirchliche Bereich, dem sognannten A-Bereich und B-Bereich, dem Einrichtungen in denen die AVR-Caritas Anwendung finden angehören, unterschieden.
Der A-Bereich ist in vier einrichtungsabhängige Wahlgruppen eingeteilt und kann bis zu 24 Delegierte stellen. Der B-Bereich wird in sieben regionalen Wahlgruppen unterschieden und kann bis zu 39 Delegierte entsenden.