Wir beraten in erster Linie Mitarbeitervertretungen (MAVen) in mitarbeitervertretungsrechtlichen Fragestellungen. Also alles rund um die Mitarbeitervertretungsordnung. Typische Beispiele sind Probleme mit dem Dienstgeber, Organisation und Formalien der MAV-Arbeit, Dienstvereinbarungen zu unterschiedlichen Themen und vieles mehr.
Bei Wahlen unterstützen wir Wahlausschüsse bei der Vorbereitung der Wahl. Hierzu gibt es z.B. unsere Wahlhilfen (noch verlinken).
Auch beraten wir Dienstgeber bei der Implementierung von Mitarbeitervertretungen in ihren Einrichtungen. Wir unterstützen bei der Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darüber, was eine MAV ist und für was sie gut ist, über den Ablauf der Wahl und vieles mehr.
Die Beratungen erfolgen über die Geschäftsstelle. Sie können persönlich, telefonisch oder als Videokonferenz erfolgen.
Zudem bieten wir regelmäßig Onlinesprechstunden an.
Wichtig: Wir beraten nicht in individualrechtlichen Angelegenheiten. Hier können wir nur an die Arbeitsrechtlichen Vertrauensleute für den Caritas Bereich, Rechtsanwälte oder Gewerkschaften verweisen.